Kontraindikationen
Hypnose darf nicht angewandt werden bei Menschen in einer akuten Psychose oder die ehemals psychotisch oder an Schizophrenie erkrankt waren. Ebenso sollte man nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Thrombose mindestens ein halbes Jahr warten, bevor man Hypnose wieder einsetzt. Bei bestimmten Formen der Epilepsie ist von einer Hypnose ebenfalls abzuraten. Überdies stellt eine geistige Behinderung eine Kontraindikation für die Durchführung einer Hypnose dar.
Bei bestimmten Persönlichkeitsstörungen, z.B. der Borderlinestörung, kann eine Hypnose erst im späteren Therapieverlauf eingesetzt werden und sollte nur im Gesamtkontext einer "klassischen" Psychotherpie flankierend eingesetzt werden. Allerdings benötigt man hier sehr viel Erfahrung speziell in diesem Bereich. Hier liegt also keine absolute Kontraindikation vor, jedoch erreicht man hier durch andere Therapieverfahren, wie sie zum Beispiel auch die Verhaltenstherpie darstellt in diesem Bereich eine höhere Effizienz.
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Kurz und knapp
Magister Soziologe, M.A.
gepr. Hypnotiseur
An der Trift 24
D-66123 Saarbrücken
Saarland
Fon: 0176 34449910
Email: info@hypnosepraxis-huesslein.de
Hypnosepraxis Hüsslein
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