Hypnose im Saarland und ihre Anwendungen
Es gibt immer ein erstes Mal: Die meisten unserer Patienten kennen Hypnose aus dem Fernsehen und sind mitunter zunächst skeptisch und nicht ausreichend gut über die therapeutische Nutzung von Trancephänomenen informiert. Hier möchten wir Ihnen typische Fragen beantworten, die Ihnen mehr über Hypnose und damit zusammenhängende Begriffe verraten und somit auch ein eventuelles Misstrauen aus dem Weg schaffen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben.
Was ist Hypnose?
So hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie, bestehend aus Bundespsychotherapeuten-kammer Berlin und Bundesärztekammer Berlin, am 27.03.2006 bekannt gegeben, dass die Hypnose in mehreren Bereichen nunmehr auch im Sinne des deutschen Psychotherapeutengesetzes (§11) wissenschaftlich anerkannt wird. Unter anderem wurden vier Studien zur Anwendung der Hypnotherapie bei der Rauchentwöhnung anerkannt.
Was ist Trance?
Was ist eine Suggestion?
Direkte Suggestionen
Indirekte Suggestionen
Bilder und Metaphern
Hypnose im Saarland
Im Saarland gibt es mittlerweile viele Anbieter für Hypnose. Wie erkenne ich den für mich Richtigen?
Da der Staat verantwortlich für das Volkswohl ist, werden Verstöße gegen geschütze Begriffe stark geahndet. Demnach ist nach §132a StGB insbesondere strafbar, wer unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade, Amts- oder Dienstbezeichnungen sowie Berufsbezeichnungen führt. Der "Täter" würde Garantien in Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen vorgeben, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten. So würde z.B. jemand, der den Titel "Psychotherapeut/in" führt, aber weder das Hochschulstudium dazu, noch die weiterführende Ausbildung danach aufweisen kann, strafrechtlich bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe entgegenschauen.
Diese Regelung soll dem Verbraucher Sicherheit verschaffen, wenn es um geschützte Begriffe geht. Leider wissen die Wenigsten, was geschützt ist und was nicht.
Was hat das für Folgen?
Wenn Sie denken, dass eine "Praxis für Psychotherapie" immer hohen staatlichen Anforderungen entspricht, liegen Sie falsch!
Da es sich um einen nicht geschützen Begriff handelt, können neben Diplom-Psychologen und Psychotherapeuten auch andere Berufsgruppen wie Sozial-pädagogen, Heilpraktiker oder sogar Ungelernte mit dieser Erlaubnis praktizieren und eine "Praxis für Psychotherapie" eröffnen!
So sagt die einfache Erlaubniserteilung wenig über die zugrunde liegende Ausbildung aus. Bitte verstehen Sie dies jedoch nicht pauschal. Es gibt viele Therapeuten, die absichtlich nicht die Ausbildung zum Psychotherapeuten machen, weil Sie sich nicht in einem der drei (in Deutschland) "großen" Richtlinien-Psychotherapie-Verfahren wiederfinden und sich nicht damit identifizieren möchten. Häufig haben sie sich aber intensiv und lange in einem oder mehreren Therapieverfahren ausgebildet, die Ihnen mehr zusagen. Dies können sehr gute Therapeuten sein.
Aber:
Diplom Psychologen und Psychotherapeuten sind seit Inkrafttreten des Psycho-therapeutengesetzes von 1999 immer gut ausgebildet, während es bei den Therapeuten mit Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (abgekürzt: HPG) sehr große Unterschiede in Art und Umfang der Ausbildung gibt.
So besteht beispielsweise die Prüfung zum Heilpraktiker (eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) aus zwei Teilen: einem schriftlichen Multiple-Choice-Test (bestehend aus 28 Fragen, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen) und einer mündlichen Einzelprüfung, die etwa 30-45 Minuten dauert. Werden diese beiden Prüfungen bestanden, kann man eine "Praxis für Psychotherapie" eröffnen.
Umgekehrt ist es bei hoher staatlicher Auflage so, dass sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 1985 AZ: I ZR 147/83) nur Psychologe nennen darf, wer ein Diplom in Psychologie hat. Das führen eines Diploms setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie im Hauptfach voraus. In Rechtskommentaren steht die Berufsbezeichnung "Psychologe", bzw. "Berufspsychologe" in Verbindung mit einem mindestens 5 jährigen Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie. Die Leistungen, die hier erbracht werden setzen sich aus 14 Prüfungen zusammen, davon 8 schriftliche, die teilweise einen Zeitumfang von mehreren Stunden haben und 6 mündlichen Prüfungen. Geprüft wird in den schriftlichen Prüfungen der Umfang von 2 Jahren, in den mündlichen der gesamte Umfang (5 Jahre). Als Abschlussarbeit steht in jedem Fall eine Diplomarbeit, die über den Zeitraum von 6 Monaten erfolgt.
Der Titel meiner Diplomarbeit lautete: "Die Wirkung von Hypnose auf die Verarbeitung emotionaler Reize".
Die Diplomarbeit wurde abgelegt bei der Universität des Saarlandes im Fachbereich Psychologie.
Der Verbraucher wird getäuscht, wenn Personen die Berufsbezeichnung "Psychologe" führen, ohne diese akademische Qualifikation zu besitzen.
So untersagte das Landesgericht Oldenburg einer Heilpraktikerin die Bezeichnung "Praxis für Psychotherapie".
Wörtlich: "Eine irreführende Werbung der Beklagten liegt darin begründet, dass durch die Verwendung des Begriffs Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie - ohne hinreichenden Hinweis darauf, dass die Beklagte als Heilpraktikerin tätig wird - bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei der Praxis führenden Person um eine solche mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium handelt. Sowohl der Psychotherapeut als auch der Psychologe müssen jeweils über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, im Gegensatz zu der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikerin, die diesen Titel ohne ein entsprechendes Hochschulstudium erreichen kann..." Obwohl die Entscheidung vom 25.9.2008 inzwischen rechtskräftig geworden ist (Az.: 15 O 1295/08) führen Viele diese Bezeichnung weiter, ohne hinreichend darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Tätigkeit als Heilpraktiker, bzw. Heilpraktikerin handelt.
Was können Sie also nun tun, um die für Sie "richtige" Praxis zu finden?
Folgende Punkte sollten Sie bei Ihrer Suche mit einfließen lassen:
1. Wenn Sie ganz auf "Nummer Sicher" gehen möchten: Schauen Sie darauf, ob derjenige, dem Sie sich anvertrauen einen staatlich geschützten Titel führt.
2. Führen Sie in jedem Fall ein ausführliches Vorgespräch. Das ist in meinen Augen noch wichtiger als der erste Punkt (denn wie gesagt, auch Therapeuten, ohne einen geschützten Titel in der Hinterhand können sehr gute Therapeuten sein - nur kommt es da ganz extrem darauf an, was für eine Ausbildung sie sich selber (also ohne staatliche Kontrolle) angeeignet haben. Und was noch viel wichtiger ist - Sie müssen mit dem Therapeuten ja "können" und er mit Ihnen! Und das erfahren Sie alles im Vorgespräch.
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Kurz und knapp
Magister Soziologe, M.A.
gepr. Hypnotiseur
An der Trift 24
D-66123 Saarbrücken
Saarland
Fon: 0176 34449910
Email: info@hypnosepraxis-huesslein.de
Hypnosepraxis Hüsslein
An der Trift 24
66123 Saarbrücken